100 Milliarden Mark , 1. Dezember 1923
Verfasst: 16. Mai 2021, 08:15
Mit der Weimarer Verfassung vom August
1919 trat am 1. April 1920 der Staatsvertrag über
die Reichseisenbahn in Kraft, womit die vormaligen
Länderbahnen dem Reichsverkehrsminister unterstellt wurden.
Während der Inflation gaben auch die Verwaltungseinheiten
und Dienststellen von Reichsbahnen und Reichspost eigenes
Notgeld aus. Die Aufgaben der Zweigstelle des Reichsverkehrsministerium
Bayern in München galten in ganz Bayern, die der Reichsbahndirektionen,
deren Grenzen nicht mit Ländergrenzen übereinstimmten,
sowie die einzelner Dienststellen nur in diesen.
Die Ausgaben des Reichsverkehrsminister
waren an allen Kassen der Deutschen Reichsbahn
und schließlich zusätzlich auch noch an allen öffentlichen
Kassen im gesamten Reichsgebiet gültig.
1919 trat am 1. April 1920 der Staatsvertrag über
die Reichseisenbahn in Kraft, womit die vormaligen
Länderbahnen dem Reichsverkehrsminister unterstellt wurden.
Während der Inflation gaben auch die Verwaltungseinheiten
und Dienststellen von Reichsbahnen und Reichspost eigenes
Notgeld aus. Die Aufgaben der Zweigstelle des Reichsverkehrsministerium
Bayern in München galten in ganz Bayern, die der Reichsbahndirektionen,
deren Grenzen nicht mit Ländergrenzen übereinstimmten,
sowie die einzelner Dienststellen nur in diesen.
Die Ausgaben des Reichsverkehrsminister
waren an allen Kassen der Deutschen Reichsbahn
und schließlich zusätzlich auch noch an allen öffentlichen
Kassen im gesamten Reichsgebiet gültig.