50 Reichsmark , ohne Datum , 1939 - 1944
Verfasst: 19. Mai 2021, 09:19
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen
Die Ausgabe von Reichskreditkassen erfolgte aufgrund Verordnungen
des Oberbefehlshaber des Heeres über Reichskreditkassen in den
besetzten polnischen Gebieten vom 23. September 1939 und des
Ministerrats für Reichsverteidigung vom 3. Mai 1940.
Die Scheine waren für die Zivilbevölkerung - wie auch für das Militär -
in den deutschen besetzten Gebieten bestimmt, in denen die
Landeswährung nicht ausreichten (mit Ausnahme der als Inland
geltenden und wieder angeschlossenen Gebieten wie
Elsaß - Lothringen sowie weiterer z.B. dem Protektorat Böhmen
und Mähren, Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden).
Eingeführt wurden sie zunächst in Polen, später auch in
Norwegen, in den Balkanstaaten usw. Die Zivilbevölkerung
benutzte daneben weiterhin die einheimischen Banknoten.
Reichskreditkassenscheine brauchten im innerdeutschen
Zahlungsverkehr nicht angenommen zu werden und dienten
bis Ende 1944 auch als "Reisegeld" für Wehrmachtsangehörige,
denen die Aus. und Einfuhr Reichsbanknoten untersagt war.
Ab 1. Januar 1945 waren sie ungültig.
Die Ausgabe von Reichskreditkassen erfolgte aufgrund Verordnungen
des Oberbefehlshaber des Heeres über Reichskreditkassen in den
besetzten polnischen Gebieten vom 23. September 1939 und des
Ministerrats für Reichsverteidigung vom 3. Mai 1940.
Die Scheine waren für die Zivilbevölkerung - wie auch für das Militär -
in den deutschen besetzten Gebieten bestimmt, in denen die
Landeswährung nicht ausreichten (mit Ausnahme der als Inland
geltenden und wieder angeschlossenen Gebieten wie
Elsaß - Lothringen sowie weiterer z.B. dem Protektorat Böhmen
und Mähren, Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden).
Eingeführt wurden sie zunächst in Polen, später auch in
Norwegen, in den Balkanstaaten usw. Die Zivilbevölkerung
benutzte daneben weiterhin die einheimischen Banknoten.
Reichskreditkassenscheine brauchten im innerdeutschen
Zahlungsverkehr nicht angenommen zu werden und dienten
bis Ende 1944 auch als "Reisegeld" für Wehrmachtsangehörige,
denen die Aus. und Einfuhr Reichsbanknoten untersagt war.
Ab 1. Januar 1945 waren sie ungültig.